Krankmeldung

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich telefonisch (bis 7.50 Uhr) die Schule. Eine schriftliche Entschuldigung ist bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen nötig.